Die Handwerkskammern

Jeder selbstständiger Handwerker in Deutschland und jeder, der in Deutschland ein Handwerksunternehmen besitzt, ist Mitglied in einer Handwerkskammer. Wie auch die Industrie- und Handelskammern sind auch die Handwerkskammern Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Man ist bei ihnen Mitglied per Gesetz – es handelt sich also um eine Zwangsmitgliedschaft.
Ziel ist die Interessenvertretung der Handwerker und ihrer Angestellten. Man spricht daher auch von einer Selbstverwaltung. Beispielhaft kümmert sich die Kammer um die Organisation und Durchführung der Berufsausbildungen in den Handwerksberufen. Andernfalls würde dies rein staatlich geregelt.

Die direkte Geschichte der Handwerkskammern in Deutschland reicht ins ausgehende 19. Jahrhundert zurück. So wurde 1897 das Reichshandwerkergesetz verabschiedet, das die Grundlage für die Errichtung der Kammern legte. Im ganzen Reich wurden daraufhin 71 Kammern gegründet. Noch bis zur Französischen Revolution sorgten die Zünfte für eine deutliche stärkere Organisation des Handwerks. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit in den deutschen Staaten im Laufe des 19. Jahrhunderts verschwanden die Zünfte jedoch. Mit der Reichsgründung 1871 galt die Gewerbefreiheit im ganzen Deutschen Reich. Schon bald wieder eingeführt wurde jedoch die so genannte „Nachweisbefähigung“. Damit musste wieder über einen Meisterbrief verfügen, wer Lehrlinge ausbilden wollte. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde schließlich erneut der Meisterbrief Voraussetzung für die Führung eines eigenen Handwerksunternehmens.
Nach dem Krieg folgte eine kurze liberale Zwischenphase, allerdings hielt auch die Bundesrepublik an Handwerksordnungen und der Meisterpflicht fest. Von einer Gewerbefreiheit kann daher im Handwerk nicht die Rede sein.
Auf der Druck der Europäischen Union wurde die Meisterpflicht seither nur in wenigen und seltenen Berufen abgeschafft.
Auch die Handwerkskammern selbst bleiben in Deutschland nicht von Kritik verschont. Besonders Auswüchse wie zu hohe Beiträge und die Pflichtmitgliedschaft geben immer wieder Anlass zur Kritik. So residierten viele Kammern in allzu üppigen Gebäuden oder würden ihre eigentlichen Aufgaben weit überschreiten.
Aufsichtsbehörden der Kammern sind die Wirtschaftsministerien der einzelnen Bundesländer.