Das Handwerk

Handwerk

Mit dem Begriff Handwerk ist ein ganzer Berufsstand gemeint. Dazu zählen gewerbliche Tätigkeiten, die ein bestelltes Produkt herstellen oder eine Dienstleistung erbringen.

Es unterliegt der Handwerksordnung, die gesetzlich regelt, dass nur zugelassene Betriebe in einem Handwerk ausbilden.

Handwerk als Wirtschaftsbereich

Das Handwerk ist ein vielseitiger Wirtschaftsbereich. Gleich, ob es der Zulieferbetrieb der Industrie oder der Handwerker im konsumnahen Umfeld ist. Dazu gehört auch das Unternehmen des Mittelstandes mit 90 Mitarbeitern und ebenso der kleinste Betrieb. Grundsätzlich sind Handwerksbetriebe eher regional ausgerichtet. Das liegt an der Größe und Kapazität der Unternehmen. Die Konkurrenz etlicher Bereiche der Wirtschaft im Handwerk sind industrielle Fertigung und Schwarzarbeit. Mittlerweile macht Schwarzarbeit mehr als 15% des deutschen Bruttoinlandproduktes aus. Tendenz steigend.

Tätigkeitsfelder

Nach der Handwerksordnung teilen sich Handwerksbetriebe in 41 zulassungspflichtige, 53 zulassungsfreie und 57 handwerksähnliche Gewerbe. Das Handwerk definiert sich über spezifische Bereiche der Handwerksordnung, der sogenannten Positivliste.

Dadurch beschränkt sich das Handwerk vornehmlich auf Märkte, bei denen die Chance auf Expansion eher begrenzt ist. Betriebe aus der Anlage A sind zu 43,4 % aus dem Metall und Elektro-Bereich und zu 25,8 % aus der Bau- und Aubaubranche. 15,6% arbeiten im Gesundheits-, Körperpflege- oder Reinigungsgewerbe, 7,2 % im Bereich Holz, 6,7 % im Bereich Nahrungsmittel und 1% gehören zur Gruppe Glas, Papier, Keramik. Zur Bekleidungs-, Textil- und Lederindustrie zählen weniger als 1 %. Der Bereich der Gastronomie zählt nur bedingt als Handwerk.

Das verbreitete Phänomen des Handwerker-Pfusch basiert auf Schwarzarbeit oder auf die Arbeit von fachfremden Personen. Wenn ein Handwerker seine Arbeit nur mangelhaft ausführt, also Murks baut, ist er durch die Gewährleistungspflicht zum nachbessern verpflichtet. (Handwerkerehre) Da dieser Bagatellfall häufig vorkommt, sind im Gericht extra Gütestellen zur Regelung eingerichtet.